Allgemeine Bestimmungen für die Gmundner Traun
(gültig ab 2024)
1) Der Lizenzpreis für eine Tageskarte „Gmundner Traun“ beträgt EUR 90,00.
Alle weiteren Lizenzpreise finden Sie im Internet unter www.freundedergmundnertraun.at
2) Die Fischereisaison beginnt am 1. April und endet am 30. November. Inhabern von Saisonkarten ist es gestattet, bis
31. Dezember zu fischen.
3) Fischereistrecke: Kraftwerk Theresienthal bis ca. 400 m unterhalb des Traunfalles (Grenztafeln beachten).
4) Die Ausgabe der Tageskarten erfolgt durch die Ausgabestellen bzw. durch das Vereinsbüro, wobei um telefonische Voranmeldung bzw. Vorreservierung gebeten wird.
5) Saisonlizenzen, Kombi-Karten, 6-Tage-Karten und 8-Tage-Karten werden nur in begrenzter Anzahl vergeben, daher ist eine bindende Vorbestellung zu Beginn des Kalender¬jahres mit rechtzeitiger
Bezahlung unbedingt zu empfehlen.
6) Die Lizenzen sind nicht übertragbar. Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen verfallen sie entschädigungslos. Für nicht voll ausgenützte Lizenzen kann keine Rückvergütung
geleistet werden.
7) Tageskarten werden ebenfalls begrenzt ausgegeben (limitierte Tagesbefischung).
8) Besitzer einer 6-Tage-Karte und 8-Tage-Karte haben den Vorteil, sich die Tage nach Bedarf einzeln auswählen zu können. Sie müssen lediglich das Datum des jeweiligen Fischtages vor
Beginn des Fischens in der dafür vorgesehenen Entwertungsleiste im Erlaubnisschein eintragen. Inhaber von 8-Tage-Karten dürfen 4 x in der „Gmundner Traun“ und je 2 x in der
„Steyr-Grünburg“ oder „Steyr-Pichlern“ fischen, wobei vor Beginn des Fischens das jeweils gewählte Revier einzutragen ist.
9) Bei 6-Tage-Karten darf nur ein Sonn- oder Feiertag, bei 8-Tage-Karten dürfen zwei Sonn- oder Feiertage enthalten sein. Pro Bewerber wird nur eine 6-Tage-Karte
oder 8-Tage-Karte pro Saison vergeben. Tageskarten stehen weiterhin auf Anfrage zur Verfügung.
10) Die Übertragung einer Karte in das folgende Jahr ist nicht möglich.
11) Wir erwarten von allen Lizenznehmern eine faire und waidgerechte Fischerei!
12) Bitte halten Sie Wasser und Ufer sauber. Werfen Sie Zigaretten bzw. Zigarettenfilter weder ins Wasser noch an das Ufer.
P E T R I H E I L !
wünschen die „Freunde der Gmundner Traun“
Besondere Bestimmungen für die Gmundner Traun
1) Die Gmundner Traun darf nur mit einer Flugangel und mit künstlicher Fliege befischt werden.
2) Es sind Trockenfliege, Nymphe und Streamer erlaubt, Jigs (Bleikopfnymphen) größer als # 8 sind verboten. Brotfliege und Glo Bugs sind verboten.
3) Es ist pro Rute nur eine „widerhakenlose Fliege“ am Einzelhaken (barbless oder zusammengedrückt) gestattet. Salzwasserhaken sind
verboten!
4) Am Vorfach befestigte Beschwerungen (Tiroler-Hölzl-Montage), Czech- und French-Nymphing sind verboten.
5) Ein gummierter Schonkescher (knotenlos) ist zwingend vorgeschrieben.
6) Laut OÖ Fischereigesetz ist das Befischen von laichenden Fischen verboten. Es wird ersucht, Laichplätze nicht zu bewaten.
7) Es sollen keine dünneren Vorfächer als 0,14 mm (5 X) verwendet werden.
8) Gefangene Fische sind schonend vom Haken zu lösen und sofort wieder zurückzusetzen, ausgenommen jene Fische, die entnommen werden. Das Hältern von Fischen ist
verboten.
9) Inhaber von Saisonkarten oder Saison-Kombikarten dürfen in der Gmundner Traun pro Saison höchstens 25 Salmoniden entnehmen,
davon jedoch maximal 6 Salmoniden größer als 50 cm. Es dürfen maximal 10 Hechte pro Saison entnommen werden, die Höchstzahl von 25 Fischen darf aber dennoch nicht überschritten werden.
Bei Tageskarten dürfen 2 Salmoniden zwischen 30 cm und 40 cm entnommen werden, jedoch KEINE Salmoniden über 50 cm.
Bei 6- und 8-Tage-Karten dürfen pro Saison maximal 2 Salmoniden größer als 50 cm entnommen werden (max. aber ein Fisch größer 50 cm pro Tag).
Bei Gastrokarten darf maximal 1 Salmonide größer als 50 cm pro Saison entnommen werden.
10) Tageslimit: Bei Jahreskarten und Mehrtageskarten dürfen pro Tag maximal 2 Salmoniden zwischen 30 cm und 40 cm
oder
1 Salmonide größer als 50 cm oder 2 Hechte entnommen werden.
11) Die entnommenen Fische sind unverzüglich mit Art, Datum und Uhrzeit in die Fangstatistik einzutragen. Nach Erreichen des Tageslimits ist das Fischen für diesen Tag unbedingt sofort
einzustellen – dies gilt für alle Lizenzarten und -nehmer.
12) Mindestmaße (für Entnahmen)
und Schonzeiten:
Äsche
Bachforelle
Seeforelle
Regenbogenforelle
Hecht
Huchen
KEINE ENTNAHME!
30 bis 40 cm und ab 50 cm
ab 50 cm
30 bis 40 cm und ab 50 cm
ab 60 cm
KEINE ENTNAHME!
1. März - 31. Mai
16. Sept. - 15. März
16. Sept. - 15. März
1. Dez. - 15. März
1. Feb. - 30.April
16. Feb. - 31. Mai
13) Andere Fischarten können beliebig (Mindestmaße und Schonzeiten lt. OÖ Fischereigesetz beachten!) entnommen werden.
14) Ab 16. September ist das Fischen mit Streamern kleiner als 15 cm verboten!
15) Bei Wassertemperaturen über 21 Grad Celsius (siehe Homepage) ist das Fischen einzustellen.
16) Bei einem Wasserstand unter 170 cm (siehe Homepage) sind nur Einhandruten mit EINEM GRIFFTEIL erlaubt.
17) Gefischt werden darf von Sonnenaufgang bis Einbruch der Dunkelheit.
18) Das Angeln von den Brücken aus ist nicht gestattet.
19) Eine OÖ. Lizenz ist zwingend für jeden Fischer vorgeschrieben.
20) Der Erlaubnisschein mit ausgefüllter Fangstatistik muss unbedingt bis Ende des Kalenderjahres im Büro der FdGT eingelangt sein. Widrigenfalls kann dem Betroffenen für das Folgejahr
keine Lizenz mehr ausgestellt werden.
21) Die vereidigten Fischereischutzorgane sind berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen zu überprüfen und bei Nichteinhaltung die Lizenz zu entziehen. Sollten
sich Missverständnisse oder Unstimmigkeiten ergeben, wird gebeten, sich zur Klärung an die „Freunde der Gmundner Traun“ direkt zu wenden.
22) Das Fischen mit Belly-Booten ist in der Gmundner Traun ab dem Kraftwerk „Gschröff“ bis zum Kraftwerk „Siebenbrunn“ sowie im Danzermühler Stau ab der „Bruckmühle“ bis zur Absperrung der
Papierfabrik Laakirchen erlaubt.
DIE GEFAHRENHINWEISE SIND UNBEDINGT ZU BEACHTEN!
DIE BENÜTZUNG EINES BELLY-BOOTES ODER BOOTES ERFOLGT AUF EIGENE GEFAHR. AUCH DAS FISCHEN SOWIE DAS BETRETEN DER GEWÄSSER, DER UFER UND UFERANLAGEN ERFOLGT AUF EIGENE
GEFAHR!
23) Aufgrund der automatischen Schleusenfunktion der Kraftwerke kann sich der Wasserstand besonders im Bereich unterhalb der Schleusen rasch und unerwartet
ändern. ACHTUNG LEBENSGEFAHR!
Danger remark: The automatic sluice function in the power stations can change the water level unexpectedly in particular in the zone below the
sluices.
DANGER! Attention: à cause de l´activité automatique des centrales électriques, le niveau d´eau peut varier brusquement. DANGER de
MORT!
Attenzione: Il funzionamento automatico delle chiusure della diga della centrale elettrica puo cambiare inaspettatamente il nivello dell´acqua, in
particolare nella zona sotto le chiusure della diga. PERICOLO DI VITA!
24) Beim Betreten des Betriebsgeländes der Laakirchen Papier AG wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Portier!
Entering the company grounds of Heinzel Paper, Laakirchen please contact the gatekeeper immediately!
4664 Oberweis, Am Bach 13 · Tel. 0043 676 651 8666 · fdgt@freundedergmundnertraun.at